Vorsorge und Rechtliches bei Demenz

Solange jemand mit Demenz noch geschäftsfähig ist – im frühen Stadium meist mehrere Monate bis Jahre – können Sie wichtige Vollmachten erstellen. Das spart später viel Aufwand und Streit.

Die 4 wichtigsten Dokumente

1. Vorsorgevollmacht

Wer entscheidet über Gesundheit, Wohnort, Vermögen, wenn die Person es nicht mehr kann? Ohne Vollmacht wird ein gerichtlicher Betreuer bestellt – oft nicht die Person, die der Betroffene gewählt hätte.

Form: Schriftlich genügt im Grundsatz. Notariell beglaubigt nötig für:

  • Grundstücksgeschäfte
  • Kreditaufnahme
  • Bankgeschäfte (manche Banken akzeptieren nur ihre eigenen Formulare oder notarielle Beglaubigung)

Vorlage: Bundesjustizministerium bmj.de Vorsorge

2. Patientenverfügung

Welche medizinische Behandlung will die Person, welche nicht? Wichtig: konkrete Situationen beschreiben (Wiederbelebung, künstliche Ernährung, Beatmung, Schmerztherapie). Vorgeprüfte Vorlagen z.B. von der Bundesärztekammer oder Verbraucherzentrale.

3. Betreuungsverfügung

Falls trotz Vollmacht eine gerichtliche Betreuung nötig wird: Sie können vorher festlegen, wer Betreuer werden soll und wer nicht. Das Gericht muss diesen Wunsch berücksichtigen.

4. Bankvollmacht

Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht: jede Bank hat eigene Formulare. Beide Vollmachten haben – die Bank-eigene wird oft schneller akzeptiert.

Geschäftsfähigkeit – wann endet sie?

Geschäftsfähigkeit endet nicht mit der Diagnose Demenz, sondern wenn die Person das Wesen und die Folgen einer Entscheidung nicht mehr verstehen kann. Das ist eine Frage des Einzelfalls.

Praktischer Rat: Vollmachten möglichst bald nach Diagnose erstellen, idealerweise im Frühstadium. Beim Notar lassen sich die Geschäftsfähigkeit dokumentieren – dann ist die Vollmacht später weniger angreifbar.

Wenn keine Vollmacht da ist: gerichtliche Betreuung

Antrag beim Betreuungsgericht (Amtsgericht). Angehörige, Pflegekasse oder Krankenhaus können den Antrag stellen.

Ablauf:

  1. Antrag wird gestellt, Gericht prüft
  2. Sachverständigen-Gutachten zur Betreuungsbedürftigkeit
  3. Persönliche Anhörung der betroffenen Person
  4. Bestellung der Betreuung – bevorzugt Angehörige, sonst Berufsbetreuer

Eine Betreuung kann nur für die nötigen Bereiche bestellt werden (Gesundheit, Vermögen, Aufenthaltsbestimmung). Das Gericht kontrolliert regelmäßig.

Steuern und finanzielle Vorteile

Schwerbehindertenausweis: bei Demenz oft GdB 80-100, Merkzeichen “B” (Begleitperson), “G” (Gehbehinderung), “H” (Hilflos). Vorteile:

  • Steuerlicher Behindertenpauschbetrag (bis 2.840 €/Jahr bei GdB 100 H)
  • Vergünstigungen bei ÖPNV, Eintritten, Telekommunikation
  • Kfz-Steuer-Ermäßigung oder Befreiung

Pflege-Pauschbetrag für Angehörige: 600 € pro Jahr bei Pflegegrad 2, bis 1.800 € bei Pflegegrad 4-5.

Außergewöhnliche Belastung: nicht erstattete Pflegekosten lassen sich teilweise steuerlich absetzen.

Was Sie heute tun sollten

  • Termin beim Notar vereinbaren – für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Vorlagen herunterladen, gemeinsam ausfüllen, dann besprechen
  • Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragen
  • Bei der Hausbank Bankvollmacht-Formular besorgen
  • Zentrales Vorsorgeregister: kostenpflichtige Registrierung der Vollmacht, damit sie im Notfall gefunden wird
  • Kopie der Dokumente an vertraute Personen, Original sicher aufbewahren
  • Hinweis im Portemonnaie: “Vorsorgevollmacht hinterlegt bei [Name + Telefon]”
Notar oder Verein: Wer Kosten sparen will, kann zu einem ehrenamtlich tätigen Betreuungsverein. Adressen über das Amtsgericht oder den Sozialdienst des Krankenhauses.
Wichtig: Diese Seiten ersetzen keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Bei Demenz-Verdacht bitte zuerst zum Hausarzt – dieser überweist an Gedächtnissprechstunden oder Neurologen. Kostenlose Pflegeberatung: compass private pflegeberatung 0800 101 88 00. Deutsche Alzheimer Gesellschaft Helpline: 030 259 37 95 14.

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