Krankenhausentlassung steht an

Eine Entlassung kommt oft schneller als gedacht. Mit diesen Schritten schaffen Sie die ersten 7 Tage zu Hause – auch wenn vorher nichts vorbereitet war.

Sofort, noch im Krankenhaus

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Sozialdienst einschalten – heuteJedes Krankenhaus hat einen Sozialdienst. Verlange ein Gespräch, am besten gemeinsam mit dem behandelnden Arzt. Der Sozialdienst kann Übergangspflege, Reha und Pflegegrad-Eilantrag einleiten.
2
Entlassmanagement (§ 39 SGB V) nutzenSie haben gesetzlichen Anspruch auf bis zu 7 Tage Anschlussversorgung über die Krankenkasse – Pflegedienst, Medikamente, Hilfsmittel. Das muss das Krankenhaus organisieren, nicht Sie.
3
Pflegegrad-Eilantrag stellenBei akutem Pflegebedarf: Anruf bei der Pflegekasse genügt formal als Antrag. Der MD-Termin muss innerhalb von einer Woche stattfinden, wenn Sie im Krankenhaus liegen.

Hilfsmittel – was die Kasse zahlt

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI): 42 € pro Monat Pauschale für Einmalhandschuhe, Bettschutz, Desinfektion. Bestellung über jede Apotheke oder Online-Box (z.B. curendo, sanubi).

Technische Hilfsmittel: Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl – werden auf Rezept verordnet (Hausarzt oder Krankenhausarzt) und sind in der Regel Leihgabe der Kasse.

Übergangspflege – die unbekannte Option

Wenn Sie die Pflege zu Hause nicht direkt schaffen, übernimmt die Krankenkasse bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege nach § 39e SGB V – auch ohne Pflegegrad. Voraussetzung: nach einer Krankenhausbehandlung und pflegebedürftigkeit absehbar.

Checkliste für die ersten 7 Tage zu Hause

  • Hausarzt-Termin innerhalb von 3 Tagen vereinbaren
  • Medikamentenplan prüfen – was wurde geändert?
  • Pflegedienst kommt? Vertrag und Leistungen schriftlich
  • Treppen, Bad, Bett: Sturzfallen entfernen (lose Teppiche, Kabel)
  • Hilfsmittel da? Wenn nicht: Apotheke anrufen
  • Notfallnummern sichtbar am Telefon und Kühlschrank
  • Wer schaut wann vorbei? Schichtplan mit Familie
  • Pflegegrad-Antrag eingereicht? Bestätigung aufheben
Achtung: Ein Krankenhaus darf niemand entlassen, der nicht versorgt ist. Sollte Druck gemacht werden, verweise auf das Entlassmanagement (§ 39 SGB V) und bitte schriftlich um eine Versorgungslücken-Prüfung.

Telefonisch sofort erreichbar

compass Pflegeberatung 0800 101 88 00 Notfall 112

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