Eine Wohnung, die für gesunde Menschen sicher ist, kann für Menschen mit Demenz gefährlich werden. Ein gezielter Rundgang mit den Augen eines Demenzbetreuers macht den Unterschied.
Der 30-Punkte-Rundgang
Gehe einmal mit Block oder Smartphone durch jeden Raum und prüfe:
Eingang und Flur
- Schlüssel-Versteck-Konzept (verhindert nächtliches Weglaufen, ohne einzusperren)
- Notrufkette oder Hausnotruf installiert
- Gut beleuchteter Flur, automatische Bewegungslampen
- Schuhe ohne Rutschsohlen ersetzt
- Spiegel im Flur ggf. abdecken (kann verwirren – Person erkennt eigenes Spiegelbild als Fremden)
Küche
- Herd-Sicherung: Zeitabschaltung, Gas-Stop oder Induktion mit Auto-Abschaltung (von der Kasse als Hilfsmittel oft anteilig finanziert)
- Scharfe Messer und gefährliche Geräte weggeschlossen
- Reinigungs- und Putzmittel weggeschlossen
- Kühlschrank: regelmäßig auf abgelaufene Lebensmittel prüfen
- Kontrastreiche Trinkbecher (z.B. blau auf weißem Tisch – erleichtert Erkennen)
Bad
- Anti-Rutsch-Matte in Dusche/Wanne
- Haltegriffe an Toilette und Dusche (auf Rezept als Hilfsmittel)
- Warmwasser auf max. 50°C einstellen (Verbrühungsschutz)
- Heizlüfter und elektrische Geräte aus dem Bad entfernen
- WC-Brille in Kontrastfarbe (weiß auf weiß ist für Demenzkranke schwer zu erkennen)
- Spiegel ggf. mit Klebebild markieren oder abdecken
Schlafzimmer
- Nachttischlampe vom Bett aus erreichbar
- Bewegungsmelder-Nachtlicht im Schlafzimmer und auf dem Weg zur Toilette
- Pflegebett: ab Pflegegrad 1 oft Leihgabe der Kasse
- Rutschfeste Bettvorleger oder ganz weglassen
- Bei Sturzgefahr: niedriges Pflegebett, Sturzmatte daneben
Allgemein
- Treppen mit Handlauf beidseitig, Stufenkanten kontrastreich markieren
- Hausnotruf-Knopf am Hals oder Handgelenk – 24 Stunden tragen
- Türschilder mit großer Schrift: “Bad”, “Schlafzimmer” – bei mittlerer Demenz hilfreich
- Fotos der Familie groß und beschriftet aufhängen
- Wichtige Telefonnummern groß ausgedruckt am Telefon
- GPS-Uhr oder GPS-Anhänger für Spaziergänge erwägen
Was die Pflegekasse für Umbau zahlt
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI): bis zu 4.180 € pro Maßnahme, einmalig pro Person. Ändert sich die Pflegesituation wesentlich, kann erneut beantragt werden.
Beispiele: Badumbau (bodengleiche Dusche), Treppenlift, Türverbreiterung, Rampen, Schwellenbeseitigung, intelligente Herdabsicherung, Hausnotruf-Installation.
Wichtig: Erst Antrag stellen, dann Auftrag erteilen. Kostenvoranschlag vom Handwerker einholen, mit Begründung warum die Maßnahme nötig ist.
Weglaufen verhindern – ohne einzusperren
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind in Deutschland nur mit richterlicher Genehmigung erlaubt (§ 1906 BGB). Bessere Ansätze:
- Türalarm (klingelt, wenn Tür geöffnet wird – gibt nur Bescheid, hindert nicht)
- Tarn-Vorhang oder Tapete über die Wohnungstür
- Schwarze Matte vor der Tür – wird oft als “Loch” wahrgenommen
- Tagesaktivierung in einer Tagespflege – reduziert Drang weiter zu wollen
- GPS-Tracker am Schlüsselbund oder als Armband, für den Fall der Fälle
