Vorsorge-Navigator ab 2027

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Ab dem 1. Januar 2027 tritt eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge in Kraft. Das bisherige Riester-System wird durch neue geförderte Produkte ersetzt. Besonders für pflegende Angehörige, die bereits durch die Pflege Rentenlücken riskieren, ist das ein wichtiges Thema.

⚠️ Hinweis: Dies ist keine Anlage- oder Rechtsberatung. Die Informationen basieren auf der aktuellen Gesetzeslage und bekannten Gesetzesentwürfen (Stand: Juni 2026/2027). Endgültige Regelungen können abweichen. → Quellen & Haftung

Was ändert sich ab 2027?

AspektRiester (bis 2026)Neues Produkt ab 2027
FörderungZulagen + SonderausgabenabzugNeue Förderstruktur (Details noch in Abstimmung)
Zulage Grundbetrag175 €/JahrVoraussichtlich erhöht
Kinderzulage185–300 €/Kind/JahrGeplant: vereinfacht, erhöht
FörderberechtigungPflichtversicherte in der GKVErweiterter Kreis (inkl. pflegende Angehörige)
Riester-AltverträgeLaufen weiterWeiterführung möglich, aber keine neue Förderung

Besonderheiten für pflegende Angehörige

Als pflegende Person haben Sie oft keine oder geringe eigene Erwerbseinkünfte. Das macht klassische Altersvorsorge-Produkte schwieriger. Folgendes ist für Sie relevant:

  • Pflichtversicherungszeiten durch Pflegetätigkeit können Ihnen Zugang zu geförderten Produkten sichern – auch ohne Erwerbstätigkeit.
  • Bei geringem Einkommen kann staatliche Förderung einen verhältnismäßig großen Anteil der Beiträge ausmachen.
  • Wenn die Pflegekasse bereits Rentenbeiträge für Sie zahlt, können Sie diese Lücken-Schließung mit einem privaten Vorsorgeprodukt ergänzen.

🔍 Welche Option passt zu mir? (Entscheidungshilfe)

🏦 Neues gefördertes Vorsorgeprodukt ab 2027

Das neue staatlich geförderte Produkt soll Riester ersetzen und ist für einen breiteren Personenkreis zugänglich – einschließlich pflegender Angehöriger mit Pflegezeiten in der Rentenversicherung.

✅ Besonders relevant wenn: Sie Anspruch auf Förderung haben und ein neues Produkt abschließen möchten.

Hinweis: Beratung durch einen unabhängigen Finanzberater oder die Verbraucherzentrale empfohlen, bevor Sie ein Produkt abschließen.

🏢 Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Wenn Sie (noch) angestellt sind – auch in Teilzeit – haben Sie Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens 15 % Zuschuss zu leisten.

✅ Besonders relevant wenn: Sie noch berufstätig sind und Ihr Arbeitgeber einen guten bAV-Tarif anbietet.

📊 Freiwillige Rentenversicherung / Rürup-Rente

Für Selbstständige ist die Rürup-Rente (Basisrente) steuerlich attraktiv und bleibt auch nach 2027 förderfähig. Sie können damit steuerlich abzugsfähig für das Alter vorsorgen.

✅ Besonders relevant wenn: Sie selbstständig sind und nicht pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung.

💰 Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung

Auch ohne Erwerbstätigkeit können Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen (mind. 100,07 €/Monat). Das kann Rentenlücken schließen und ist oft einfacher als ein neues Privateprodukt.

✅ Besonders relevant wenn: Sie aktuell keine privaten Ersparnisse in ein neues Produkt einzahlen können, aber die gesetzliche Rente aufbessern möchten.

⚠️ Riester-Altvertrag – was tun?

Bestehende Riester-Verträge laufen nach 2027 grundsätzlich weiter. Neue staatliche Förderung gibt es für sie jedoch nicht mehr. Ob Weiterführen, Ruhendstellen oder Kündigung sinnvoll ist, hängt von Ihrem konkreten Vertrag ab.

⚠️ Lassen Sie Ihren Riester-Vertrag von einem unabhängigen Berater oder der Verbraucherzentrale prüfen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Was Sie vor einer Entscheidung unbedingt prüfen sollten

  • Sind Ihre Pflegezeiten bei der Deutschen Rentenversicherung korrekt gemeldet? Das ist die Basis für viele Fördermöglichkeiten.
  • Haben Sie bereits einen Riester-Vertrag? Klären Sie, ob dieser nach 2027 weitergeführt werden soll.
  • Was ist Ihr realistisches monatliches Budget für Vorsorge? Viele pflegende Angehörige haben kaum Spielraum.
  • Nutzen Sie die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale, bevor Sie ein neues Produkt abschließen.

Stand: Juni 2026 / Prognose ab 1.1.2027. Angaben zu den neuen Förderprodukten basieren auf den bisher bekannten Gesetzesentwürfen des Altersvorsorge-Neuordnungsgesetzes. Endgültige Regelungen können abweichen. → Rechtliche Grundlagen & Aktualität

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Leistungswerte: Rechtsstand Juli 2026 · Seite zuletzt aktualisiert: 27.06.2026