Was ändert sich – und was müssen Sie jetzt wissen? Dieser Überblick zeigt Ihnen, in welchen Bereichen dringender Handlungsbedarf besteht und wo Sie die Entwicklung noch beobachten können.
1. Pflegekosten & steigende Eigenanteile
Die Eigenanteile in der stationären Pflege sind in den letzten Jahren stark gestiegen und werden voraussichtlich auch 2027 weiter steigen. Viele Familien unterschätzen die Lücke zwischen Pflegegeld und tatsächlichen Kosten.
Was das für Sie bedeutet:
- Eigenanteile im Pflegeheim können aktuell 2.000–3.500 € pro Monat betragen – je nach Bundesland und Einrichtung.
- Ab 2027 sind weitere Anpassungen möglich. Wer jetzt plant, hat mehr Handlungsspielraum.
- Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und Verhinderungspflege-Budget sollten vollständig ausgeschöpft werden.
2. Rentenansprüche für pflegende Angehörige
Wenn Sie einen Angehörigen mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen (Pflegegrad 2–5), zahlt die Pflegekasse automatisch Rentenbeiträge für Sie. Viele pflegende Angehörige wissen das nicht – oder es läuft nicht korrekt.
Was sich ändert:
- Die Rentenreform 2025 hat die Berechnungsgrundlagen verändert. Ob und wie sich das auf Ihre Rentenansprüche auswirkt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
- Wer seine Pflegezeit nicht korrekt bei der Deutschen Rentenversicherung gemeldet hat, verliert möglicherweise Ansprüche.
- Geplante Kürzungen im Rentensystem können pflegende Angehörige überproportional treffen.
3. Krankenkasse & Familienversicherung
Wer aufgrund der Pflege eines Angehörigen die Erwerbstätigkeit reduziert oder aufgibt, steht häufig vor der Frage: Bin ich noch beitragsfrei familienversichert – oder muss ich eigene Beiträge zahlen?
Was Sie wissen müssen:
- Die Familienversicherung in der GKV ist kostenlos – aber an strenge Einkommensgrenzen geknüpft (aktuell max. 565 €/Monat, bei geringfügig Beschäftigten max. 603 €/Monat).
- Pflegegeld zählt nicht als Einkommen für die Familienversicherung – aber Einnahmen aus anderen Quellen können die Grenze überschreiten.
- Reformdiskussionen zur GKV-Beitragsberechnung laufen – Änderungen für 2027 sind möglich, aber noch nicht beschlossen.
4. Private Altersvorsorge ab 2027
Das Riester-System wird ab 1. Januar 2027 durch ein neues gefördertes Altersvorsorgeprodukt ersetzt. Für pflegende Angehörige, die bereits heute Rentenlücken riskieren, ist das ein wichtiges Thema.
Was sich ändert:
- Neue staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte ersetzen Riester – mit anderen Konditionen und Zielgruppen.
- Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, können aber ggf. nicht mehr gefördert werden.
- Für Personen mit niedrigem Einkommen oder Erwerbslücken durch Pflege können die neuen Förderstrukturen besser geeignet sein als Riester.
5. Pflegegeld & ambulante Leistungen
Die ambulanten Pflegeleistungen (Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege) wurden zuletzt 2024/2025 angehoben. Für 2026/2027 sind keine kurzfristigen Kürzungen dieser Leistungen geplant.
Empfehlung: Überprüfen Sie trotzdem, ob Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen vollständig ausschöpfen.
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Stand: Juni 2026. Alle Informationen basieren auf der aktuellen Gesetzeslage und bekannten Gesetzesentwürfen. Prognosen für 2027 sind als solche gekennzeichnet. → Mehr zu Quellen und Haftung
Leistungswerte: Rechtsstand Juli 2026 · Seite zuletzt aktualisiert: 20.07.2026
