Familienversicherung bei Pflege von Angehörigen

Viele pflegende Angehörige reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben die Erwerbstätigkeit ganz auf. Damit stellt sich die Frage: Bin ich noch beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) familienversichert – oder muss ich eigene Beiträge zahlen?

Stand: Juni 2026 | Rechtsgrundlage: SGB V § 10 | → Quellen & Haftung

Die Grundvoraussetzungen der Familienversicherung

Sie können sich kostenlos in der Familienversicherung mitversichern, wenn:

  • Ihr Ehepartner / Ihre Ehepartnerin (oder ein Elternteil) Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist
  • Sie nicht selbst Pflichtmitglied einer GKV oder privat versichert sind
  • Ihr eigenes Gesamteinkommen monatlich 565 € nicht übersteigt (2026; bei Minijob bis 603 €)
  • Sie nicht hauptberuflich selbstständig tätig sind

Zählt Pflegegeld als Einkommen?

Nein. Pflegegeld, das Sie als pflegende Person erhalten, gilt nach herrschender Auffassung nicht als eigenes Einkommen im Sinne des § 10 SGB V. Es zählt daher nicht zur Einkommensgrenze der Familienversicherung.

Was hingegen zählt: Mieteinnahmen, Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag (1.000 €/Jahr), Einnahmen aus Teilzeitarbeit.

Typische Konstellationen

Ihre SituationFamilienversicherung möglich?
Kein Einkommen, Ehepartner in GKV✅ Ja, in der Regel möglich
Minijob bis 603 €, Ehepartner in GKV✅ Ja, möglich
Teilzeit über 565 €/Monat, Ehepartner in GKV⚠️ Prüfen – Grenze könnte überschritten sein
Ehepartner selbstständig oder PKV❌ Nicht möglich
Eigene PKV-Mitgliedschaft❌ Nicht relevant (eigene PKV)

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Leistungswerte: Rechtsstand Juli 2026 · Seite zuletzt aktualisiert: 20.07.2026