Viele pflegende Angehörige reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben die Erwerbstätigkeit ganz auf. Damit stellt sich die Frage: Bin ich noch beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) familienversichert – oder muss ich eigene Beiträge zahlen?
Die Grundvoraussetzungen der Familienversicherung
Sie können sich kostenlos in der Familienversicherung mitversichern, wenn:
- Ihr Ehepartner / Ihre Ehepartnerin (oder ein Elternteil) Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist
- Sie nicht selbst Pflichtmitglied einer GKV oder privat versichert sind
- Ihr eigenes Gesamteinkommen monatlich 565 € nicht übersteigt (2026; bei Minijob bis 603 €)
- Sie nicht hauptberuflich selbstständig tätig sind
Zählt Pflegegeld als Einkommen?
Nein. Pflegegeld, das Sie als pflegende Person erhalten, gilt nach herrschender Auffassung nicht als eigenes Einkommen im Sinne des § 10 SGB V. Es zählt daher nicht zur Einkommensgrenze der Familienversicherung.
Was hingegen zählt: Mieteinnahmen, Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag (1.000 €/Jahr), Einnahmen aus Teilzeitarbeit.
Typische Konstellationen
| Ihre Situation | Familienversicherung möglich? |
|---|---|
| Kein Einkommen, Ehepartner in GKV | ✅ Ja, in der Regel möglich |
| Minijob bis 603 €, Ehepartner in GKV | ✅ Ja, möglich |
| Teilzeit über 565 €/Monat, Ehepartner in GKV | ⚠️ Prüfen – Grenze könnte überschritten sein |
| Ehepartner selbstständig oder PKV | ❌ Nicht möglich |
| Eigene PKV-Mitgliedschaft | ❌ Nicht relevant (eigene PKV) |
Leistungswerte: Rechtsstand Juli 2026 · Seite zuletzt aktualisiert: 20.07.2026
