Neben dem Pflegegrad gibt es einen zweiten wichtigen Bescheid für Ihr Kind: den Schwerbehindertenausweis. Er öffnet die Tür zu Steuervorteilen, Mobilitätshilfen und Nachteilsausgleichen – gerade bei Autismus, ADHS, Epilepsie und Entwicklungsstörungen wird er oft zu spät oder zu niedrig beantragt. Dieser Leitfaden zeigt, wie es richtig geht.
Was ist der GdB – und ab wann gibt es den Ausweis?
Der Grad der Behinderung (GdB) wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Ab GdB 50 gilt Ihr Kind als schwerbehindert und erhält den Schwerbehindertenausweis. Aber auch darunter lohnt die Feststellung: Der Behinderten-Pauschbetrag bei der Steuer gibt es bereits ab GdB 20.
Der Antrag beim Versorgungsamt – Schritt für Schritt
- Antrag stellen beim Versorgungsamt Ihres Bundeslandes (teils „Amt für Soziales" oder – in Bayern – ZBFS genannt). In den meisten Ländern geht das online.
- Berichte beilegen: Arztbriefe, SPZ-Berichte, Diagnostik (z. B. ADOS bei Autismus), Therapieberichte, Stellungnahmen aus Kita oder Schule. Je konkreter der Alltag beschrieben ist, desto realistischer die Einstufung.
- Alltag schildern: Legen Sie ein formloses Begleitschreiben bei, das einen typischen Tag beschreibt – Beaufsichtigung, Eskalationen, Schlaf, Schule, Therapien. Das Amt entscheidet nach Aktenlage, Ihr Schreiben ist oft das einzige Alltagsbild.
- Bescheid prüfen: GdB und Merkzeichen kontrollieren. Gegen einen zu niedrigen Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich – mit ärztlicher Stellungnahme häufig erfolgreich.
Bei Kindern wird der Ausweis meist befristet ausgestellt und später neu geprüft – das ist normal und kein Grund zur Sorge.
GdB bei Autismus, ADHS und Entwicklungsstörungen
Bei tiefgreifenden Entwicklungsstörungen richtet sich der GdB nach den sozialen Anpassungsschwierigkeiten, nicht nach der Diagnose allein:
| Soziale Anpassungsschwierigkeiten | GdB |
|---|---|
| Keine | 10–20 |
| Leichte | 30–40 |
| Mittlere (umfassende Unterstützung nötig) | 50–70 |
| Schwere (Teilhabe auch mit Unterstützung kaum möglich) | 80–100 |
Entscheidend ist also die Dokumentation dessen, was ohne Ihre ständige Unterstützung nicht gelingt – in Schule, Freizeit und Familie.
Die wichtigsten Merkzeichen für Kinder
- H (hilflos): das wertvollste Merkzeichen. Bei autistischen Kindern und Jugendlichen wird es bis 18 Jahre in der Regel ab GdB 50 anerkannt; ein hoher Pflegegrad ist zusätzlich ein starkes Indiz. Folgen: Steuer-Pauschbetrag 7.400 €, kostenfreier ÖPNV, Kfz-Steuerbefreiung, Fahrtkostenpauschale 4.500 €. Gut zu wissen: Für den erhöhten Steuer-Pauschbetrag von 7.400 € genügt bereits Pflegegrad 4 oder 5 – auch ohne Merkzeichen H (§ 33b EStG, gesetzliche Gleichstellung).
- B (Begleitperson): Ihre Mitfahrt in Bus und Bahn ist kostenlos.
- G (erheblich gehbehindert): Wertmarke für den ÖPNV oder Kfz-Steuerermäßigung.
- aG (außergewöhnlich gehbehindert): Parkerleichterungen/Behindertenparkplatz, Fahrtkostenpauschale 4.500 €.
Für den kostenfreien Nahverkehr gehört zum Ausweis ein Beiblatt mit Wertmarke – bei Merkzeichen H ist sie kostenlos.
Was der Ausweis konkret bringt
- Steuern: Pauschbetrag 384 € (GdB 20) bis 2.840 € (GdB 100), bei Merkzeichen H 7.400 € – übertragbar auf die Eltern. Details im Leitfaden Finanzielle Hilfen für Familien.
- Mobilität: ÖPNV-Freifahrt, Kfz-Steuerbefreiung, Parkerleichterungen (aG), BahnCard-/Eintritts-Ermäßigungen vieler Anbieter.
- Alltag: Euroschlüssel für barrierefreie Toiletten, Ermäßigungen bei Schwimmbad, Zoo, Museen, oft auch Freizeitparks.
- Später relevant: besondere Rechte in Ausbildung und Beruf (Zusatzurlaub, Kündigungsschutz) – der früh dokumentierte Verlauf hilft dann.
Schulbegleitung und Eingliederungshilfe – der Querverweis
Unabhängig von GdB und Ausweis hat Ihr Kind ggf. Anspruch auf Eingliederungshilfe – etwa eine Schulbegleitung. Bei seelischer Behinderung (z. B. Autismus) läuft der Antrag über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII), sonst über den Träger der Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX). Ein Schwerbehindertenausweis ist dafür keine Voraussetzung – er stärkt aber die Aktenlage.
Häufige Fragen
Schadet ein Schwerbehindertenausweis meinem Kind später?
Der Ausweis ist ein Recht, keine Pflicht – niemand außer Ihnen erfährt davon, solange Sie ihn nicht vorlegen. Er lässt sich zudem auf Antrag aufheben. Die Vorteile überwiegen in der Praxis fast immer.
Erst Pflegegrad oder erst GdB beantragen?
Am besten parallel – die Verfahren sind unabhängig. Berichte können Sie für beide Anträge verwenden.
Der GdB wurde zu niedrig festgestellt – was nun?
Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, aktuelle fachärztliche Stellungnahmen nachreichen und den Alltagsbedarf konkret schildern. Bleibt es dabei, ist die Klage vor dem Sozialgericht kostenfrei.
Quellen: Versorgungsmedizin-Verordnung, ZBFS Bayern, betanet, Familienratgeber (Aktion Mensch). Alle Angaben ohne Gewähr.
Leistungswerte: Rechtsstand Juli 2026 · Seite zuletzt aktualisiert: 26.07.2026
