Pflegegrad: beantragen, verstehen, erhöhen – der Leitfaden

Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt – vom Pflegegeld über Entlastungsangebote bis zu Hilfsmitteln. Dieser Leitfaden führt Sie durch Antrag, Begutachtung und Widerspruch: verständlich, praxisnah und ohne Behördendeutsch.

🌿 Kurz gesagt: Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse. Danach begutachtet der Medizinische Dienst (MD) die Pflegebedürftigkeit nach dem NBA-Verfahren in sechs Lebensbereichen. Gute Vorbereitung – z. B. mit Pflegetagebuch und Schnellcheck – macht oft den Unterschied von einem ganzen Pflegegrad aus.

Was ist ein Pflegegrad?

Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade (1–5). Maßgeblich ist nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann. Der Medizinische Dienst bewertet dazu sechs Module: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Eine erste, anonyme Einschätzung erhalten Sie in wenigen Minuten mit unserem Pflegegrad-Rechner – kostenlos und nach dem offiziellen NBA-Verfahren.

Pflegegrad beantragen: die vier Schritte

  • 1. Antrag stellen: Ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse genügt („Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung“). Ab diesem Datum beginnt der Leistungsanspruch.
  • 2. Vorbereiten: Führen Sie 1–2 Wochen ein Pflegetagebuch und sammeln Sie Arztberichte, Medikamentenpläne und Krankenhausbriefe. Die Checkliste Pflegestart hilft beim Sortieren.
  • 3. Begutachtung: Der MD besucht die pflegebedürftige Person zu Hause. Seien Sie als Angehörige dabei und beschreiben Sie einen typischen, schweren Tag – nicht den besten.
  • 4. Bescheid prüfen: Vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrer eigenen Einschätzung. Fordern Sie immer auch das Gutachten an.

Die ausführliche Anleitung: Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt.

Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft?

Je nach Auswertung führen 30 bis 50 Prozent aller Widersprüche gegen Pflegegrad-Bescheide zum Erfolg. Wichtig: Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat ab Bescheid. Legen Sie zunächst fristwahrend Widerspruch ein und reichen Sie die Begründung nach.

Unsere Schritt-für-Schritt-Hilfe finden Sie auf der SOS-Seite Pflegegrad abgelehnt. Das Widerspruchsschreiben erstellen Sie in wenigen Minuten mit dem kostenlosen Widerspruchsgenerator.

Pflegegrad bei Kindern

Für Kinder gelten besondere Maßstäbe: Verglichen wird mit gleichaltrigen gesunden Kindern. Unser Pflegegrad-Rechner berücksichtigt die kindgerechte Bewertungslogik. Alles Weitere für Familien finden Sie im Leitfaden Pflegebedürftiges Kind und auf der Seite Kinderpflege.

Nach dem Pflegegrad: Leistungen ausschöpfen

Mit anerkanntem Pflegegrad stehen Ihnen je nach Einstufung Pflegegeld, der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (ab Pflegegrad 1) und der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € zu. Wie Sie diese Leistungen nutzen, zeigt der Leitfaden Entlastung finden. Bei Demenz begleitet Sie unser Demenz-Wegweiser.

Die passenden Werkzeuge

Hinweis: Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder Rechtsberatung. Stand: Juli 2026, fachlich erstellt von Annika Joos, Pflegefachfrau.

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