Ab dem 1. Januar 2027 tritt eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge in Kraft. Das bisherige Riester-System wird durch neue geförderte Produkte ersetzt. Besonders für pflegende Angehörige, die bereits durch die Pflege Rentenlücken riskieren, ist das ein wichtiges Thema.
Was ändert sich ab 2027?
| Aspekt | Riester (bis 2026) | Neues Produkt ab 2027 |
|---|---|---|
| Förderung | Zulagen + Sonderausgabenabzug | Neue Förderstruktur (Details noch in Abstimmung) |
| Zulage Grundbetrag | 175 €/Jahr | Voraussichtlich erhöht |
| Kinderzulage | 185–300 €/Kind/Jahr | Geplant: vereinfacht, erhöht |
| Förderberechtigung | Pflichtversicherte in der GKV | Erweiterter Kreis (inkl. pflegende Angehörige) |
| Riester-Altverträge | Laufen weiter | Weiterführung möglich, aber keine neue Förderung |
Besonderheiten für pflegende Angehörige
Als pflegende Person haben Sie oft keine oder geringe eigene Erwerbseinkünfte. Das macht klassische Altersvorsorge-Produkte schwieriger. Folgendes ist für Sie relevant:
- Pflichtversicherungszeiten durch Pflegetätigkeit können Ihnen Zugang zu geförderten Produkten sichern – auch ohne Erwerbstätigkeit.
- Bei geringem Einkommen kann staatliche Förderung einen verhältnismäßig großen Anteil der Beiträge ausmachen.
- Wenn die Pflegekasse bereits Rentenbeiträge für Sie zahlt, können Sie diese Lücken-Schließung mit einem privaten Vorsorgeprodukt ergänzen.
🔍 Welche Option passt zu mir? (Entscheidungshilfe)
🏦 Neues gefördertes Vorsorgeprodukt ab 2027
Das neue staatlich geförderte Produkt soll Riester ersetzen und ist für einen breiteren Personenkreis zugänglich – einschließlich pflegender Angehöriger mit Pflegezeiten in der Rentenversicherung.
Hinweis: Beratung durch einen unabhängigen Finanzberater oder die Verbraucherzentrale empfohlen, bevor Sie ein Produkt abschließen.
🏢 Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Wenn Sie (noch) angestellt sind – auch in Teilzeit – haben Sie Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens 15 % Zuschuss zu leisten.
📊 Freiwillige Rentenversicherung / Rürup-Rente
Für Selbstständige ist die Rürup-Rente (Basisrente) steuerlich attraktiv und bleibt auch nach 2027 förderfähig. Sie können damit steuerlich abzugsfähig für das Alter vorsorgen.
💰 Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung
Auch ohne Erwerbstätigkeit können Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen (mind. 100,07 €/Monat). Das kann Rentenlücken schließen und ist oft einfacher als ein neues Privateprodukt.
⚠️ Riester-Altvertrag – was tun?
Bestehende Riester-Verträge laufen nach 2027 grundsätzlich weiter. Neue staatliche Förderung gibt es für sie jedoch nicht mehr. Ob Weiterführen, Ruhendstellen oder Kündigung sinnvoll ist, hängt von Ihrem konkreten Vertrag ab.
Was Sie vor einer Entscheidung unbedingt prüfen sollten
- Sind Ihre Pflegezeiten bei der Deutschen Rentenversicherung korrekt gemeldet? Das ist die Basis für viele Fördermöglichkeiten.
- Haben Sie bereits einen Riester-Vertrag? Klären Sie, ob dieser nach 2027 weitergeführt werden soll.
- Was ist Ihr realistisches monatliches Budget für Vorsorge? Viele pflegende Angehörige haben kaum Spielraum.
- Nutzen Sie die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale, bevor Sie ein neues Produkt abschließen.
Stand: Juni 2026 / Prognose ab 1.1.2027. Angaben zu den neuen Förderprodukten basieren auf den bisher bekannten Gesetzesentwürfen des Altersvorsorge-Neuordnungsgesetzes. Endgültige Regelungen können abweichen. → Rechtliche Grundlagen & Aktualität
Leistungswerte: Rechtsstand Juli 2026 · Seite zuletzt aktualisiert: 27.06.2026
