Hölzerner Wegweiser mit zwei Schildern im Wald – Symbol für Orientierung bei der Pflegereform

Pflege und Beruf vereinbaren: Diese Rechte haben Sie als berufstätige pflegende Angehörige

🌿 Kurz gesagt: Wer arbeitet und pflegt, hat gesetzliche Ansprüche: bis zu 10 Tage sofortige Freistellung mit Pflegeunterstützungsgeld, bis zu 6 Monate Pflegezeit und bis zu 24 Monate Familienpflegezeit. Welcher Weg wann passt und wie Sie ihn beim Arbeitgeber anmelden – der Überblick.

Fachlich geprüft von Annika Joos, Pflegefachfrau (18+ Jahre Praxis, FQA-Qualitätsprüferin) · Stand: Juli 2026

Die meisten der 5 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland sind berufstätig. Viele reduzieren still ihre Stunden oder kündigen – dabei gibt es gesetzliche Instrumente, die genau das verhindern sollen.

1. Der Akutfall: 10 Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Tritt eine Pflegesituation plötzlich ein – Sturz, Schlaganfall, Krankenhausentlassung – dürfen Sie der Arbeit bis zu 10 Arbeitstage fernbleiben, um die Versorgung zu organisieren. Das gilt in Betrieben jeder Größe. Für diese Tage zahlt die Pflegekasse des Angehörigen auf Antrag Pflegeunterstützungsgeld (rund 90 % des Nettolohns). Arbeitgeber unverzüglich informieren, ärztliche Bescheinigung nachreichen. Für die ersten Tage: SOS-Leitfaden Sturz & akuter Pflegebedarf · Checkliste Krankenhausentlassung

2. Pflegezeit: bis zu 6 Monate raus oder reduzieren

Nach dem Pflegezeitgesetz können Sie sich bis zu 6 Monate vollständig oder teilweise freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen (ab Pflegegrad 1) häuslich zu pflegen. Voraussetzungen: Der Betrieb hat mehr als 15 Beschäftigte; Ankündigung schriftlich spätestens 10 Arbeitstage vorher. Während der Pflegezeit besteht Kündigungsschutz. Die Freistellung ist unbezahlt – möglich ist ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie (BAFzA).

3. Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate Teilzeit

Wer länger pflegt, kann nach dem Familienpflegezeitgesetz bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Wochenstunden reduzieren. Voraussetzung: Betrieb mit mehr als 25 Beschäftigten, Ankündigung 8 Wochen vorher. Auch hier: Kündigungsschutz und Darlehensoption. Pflegezeit und Familienpflegezeit lassen sich kombinieren – zusammen maximal 24 Monate.

Welcher Weg passt zu Ihrer Situation?

SituationInstrumentDauerLohnersatz
Akuter Notfall, Organisation nötigKurzzeitige Arbeitsverhinderungbis 10 ArbeitstagePflegeunterstützungsgeld (~90 % netto)
Intensive ÜbergangsphasePflegezeitbis 6 Monateunbezahlt (Darlehen möglich)
Dauerhafte Pflege neben dem JobFamilienpflegezeitbis 24 MonateTeilzeitgehalt (Darlehen möglich)

Das Gespräch mit dem Arbeitgeber

Schriftlich ankündigen, Fristen einhalten, konkret werden: welcher Zeitraum, welche Stundenzahl, ab wann. Bewährt hat sich, gleich einen Vorschlag zur Vertretungsregelung mitzubringen. Vorlagen für die Ankündigung von Pflegezeit und Familienpflegezeit finden Mitglieder in PflegeGuide Pro.

Vergessen Sie Ihre eigene Absicherung nicht

Während der Pflege zahlt die Pflegekasse unter Bedingungen Ihre Renten- und Unfallversicherungsbeiträge weiter (mindestens 10 Stunden Pflege an 2 Tagen pro Woche). Prüfen Sie außerdem regelmäßig Ihre eigene Belastung – Pflege neben dem Beruf ist ein Marathon: 5 Warnsignale für Überlastung · Belastungs-Radar: ehrlicher Selbst-Check

💚 Pflege und Beruf unter einen Hut bringen – mit Vorlagen für Arbeitgeber-Anschreiben, Terminplanung und dem Belastungs-Radar in PflegeGuide Pro. Jetzt 7 Tage kostenlos testen →

Häufige Fragen zu Pflegezeit und Familienpflegezeit

Wie schnell kann ich mich freistellen lassen, wenn es plötzlich passiert?

Sofort. Bei einer akut eintretenden Pflegesituation dürfen Sie bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben – in Betrieben jeder Größe. Informieren Sie den Arbeitgeber unverzüglich und reichen Sie die ärztliche Bescheinigung nach.

Bekomme ich in diesen 10 Tagen Geld?

Auf Antrag zahlt die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von rund 90 Prozent des Nettolohns. Der Antrag muss gestellt werden – automatisch kommt nichts.

Wie lange kann ich Pflegezeit nehmen und welcher Betrieb muss sie gewähren?

Bis zu 6 Monate, vollständig oder teilweise, für die häusliche Pflege eines nahen Angehörigen ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist ein Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten und eine schriftliche Ankündigung spätestens 10 Arbeitstage vorher.

Wird die Pflegezeit bezahlt?

Nein, die Freistellung ist unbezahlt. Möglich ist ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, das die Einkommenslücke abfedert.

Worin unterscheidet sich die Familienpflegezeit von der Pflegezeit?

Die Familienpflegezeit erlaubt bis zu 24 Monate Teilzeit mit mindestens 15 Wochenstunden. Sie setzt einen Betrieb mit mehr als 25 Beschäftigten voraus und muss 8 Wochen vorher angekündigt werden. Auch hier gelten Kündigungsschutz und Darlehensanspruch.

Bin ich während der Pflegezeit vor Kündigung geschützt?

Ja. Sowohl während der Pflegezeit als auch während der Familienpflegezeit besteht Kündigungsschutz.

Zahlt jemand meine Rentenbeiträge, während ich pflege?

Unter Bedingungen ja: Die Pflegekasse zahlt Renten- und Unfallversicherungsbeiträge weiter, wenn Sie mindestens 10 Stunden wöchentlich an mindestens 2 Tagen pflegen.

Reform-Radar Pflege: Was sich 2026/27 für Sie ändert

1× im Monat: neue Beträge, Fristen und Reform-Änderungen – und was sie für Ihre Pflegesituation konkret bedeuten. Geprüft von einer examinierten Pflegefachkraft. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.

Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung. Die Abmeldung ist jederzeit über den Link in jeder E-Mail möglich.

📋 Kostenloses Pflege-Notfall-Kit (PDF)

Die wichtigsten Checklisten für den Pflege-Notfall – zum Ausdrucken und Abheften. Mit kostenlosem Konto herunterladen.

Jetzt kostenlos herunterladen →

Über die Autorin

Annika Joos ist Gründerin von PflegeGuide Pro und schreibt mit langjähriger Erfahrung aus der Pflegepraxis für pflegende Angehörige in Deutschland.

Mehr über PflegeGuide Pro →

ℹ️ Rechtlicher Hinweis: Die Informationen basieren auf der Rechtslage nach SGB XI, Stand Juni 2026. Leistungsbeträge und gesetzliche Grundlagen können sich durch Gesetzesreformen ändern. PflegeGuide Pro ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an eine qualifizierte Fachstelle.

Leistungswerte: Rechtsstand Juli 2026 · Seite zuletzt aktualisiert: 02.09.2026

Ähnliche Beiträge

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert