Münzstapel, aus dem ein grüner Spross wächst – Symbol für Pflegeleistungen und finanzielle Ansprüche

Entlastungsbetrag 131 Euro: So nutzen Sie die monatliche Pflegeleistung richtig

🌿 Kurz gesagt

Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag zu – für Alltagshilfen, Betreuung oder Tagespflege. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern abgerechnet – und verfällt oft ungenutzt. So nutzen Sie ihn richtig.

Fachlich geprüft von Annika Joos, Pflegefachfrau (18+ Jahre Praxis, FQA-Qualitätsprüferin) · Stand: Juli 2026

Wussten Sie, dass Ihnen als pflegebedürftiger Mensch monatlich 131 Euro für Entlastungsleistungen zustehen? Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI wird von vielen Familien nicht genutzt – dabei kann er den Pflegealltag spürbar erleichtern. Hier erfahren Sie alles, was Sie über Anspruch, Verwendung und Abrechnung wissen müssen.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 131 Euro pro Monat. Er steht allen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) zu – unabhängig davon, ob sie zu Hause oder teilstationär betreut werden. Das Ziel: pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Jede Person mit Pflegegrad 1 bis 5 hat automatisch Anspruch auf 131 Euro monatlich. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig – Sie müssen die Leistung lediglich in Anspruch nehmen und abrechnen. Besonders für Menschen mit Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag wichtig, da sie keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistungen haben.

Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Der Betrag ist zweckgebunden und darf nur für bestimmte Leistungen eingesetzt werden:

  • Tagespflege und Nachtpflege: Betreuung in einer teilstationären Einrichtung während des Tages oder der Nacht.
  • Kurzzeitpflege: Vorübergehende vollstationäre Betreuung, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt.
  • Zugelassene Pflegedienste: Hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuung und Anleitung durch ambulante Dienste.
  • Anerkannte Alltagshilfen: Einkaufshilfe, Begleitservice, Haushaltshilfe oder ehrenamtliche Betreuungsangebote (nach Landesrecht anerkannt).

So funktioniert die Abrechnung

Die Abrechnung läuft in der Regel als Kostenerstattung: Sie beauftragen den Leistungsanbieter, bezahlen die Rechnung und reichen die Quittung bei der Pflegekasse ein. Viele Anbieter rechnen auch direkt mit der Pflegekasse ab – dann entfällt für Sie die Vorleistung. Frage einfach bei Ihrem Anbieter nach der sogenannten Abtretungserklärung.

Nicht genutztes Guthaben ansparen

Wenn Sie den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht nutzt, verfällt er nicht sofort. Nicht abgerufene Beträge werden angespart und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. So können sich bis zu 1.500 Euro ansammeln, die Sie flexibel einsetzen können.

Fazit: 131 Euro, die den Unterschied machen

Der Entlastungsbetrag ist eine wertvolle Unterstützung, die viele Familien nicht ausschöpfen. Nutze die 131 Euro monatlich gezielt, um Ihnen als pflegender Angehöriger Freiräume zu schaffen – sei es durch eine Haushaltshilfe, einen Betreuungsdienst oder die Tagespflege.

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Über die Autorin

Annika Joos ist Gründerin von PflegeGuide Pro und schreibt mit langjähriger Erfahrung aus der Pflegepraxis für pflegende Angehörige in Deutschland.

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ℹ️ Rechtlicher Hinweis: Die Informationen basieren auf der Rechtslage nach SGB XI, Stand Juni 2026. Leistungsbeträge und gesetzliche Grundlagen können sich durch Gesetzesreformen ändern. PflegeGuide Pro ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an eine qualifizierte Fachstelle.

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