Fünf aufsteigende Holzstufen auf einer Lichtung – Symbol für die fünf Pflegegrade

Pflegegrad 4 und 5: Geld und Leistungen 2026 – alle Ansprüche im Überblick

🌿 Kurz gesagt: Bei Pflegegrad 4 stehen Ihnen 800 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistungen zu, bei Pflegegrad 5 sind es 990 Euro bzw. bis zu 2.299 Euro. Dazu kommen Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und weitere Leistungen, die viele Familien nicht abrufen. Der komplette Überblick.

Fachlich geprüft von Annika Joos, Pflegefachfrau (18+ Jahre Praxis, FQA-Qualitätsprüferin) · Stand: Juli 2026

Was bedeuten Pflegegrad 4 und 5?

Pflegegrad 4 steht für „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, Pflegegrad 5 zusätzlich für „besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. In der MD-Begutachtung entspricht das 70 bis unter 90 Punkten (PG 4) bzw. 90 bis 100 Punkten (PG 5). Wo Ihr Angehöriger steht, können Sie vorab einschätzen: zum Pflegegrad-Rechner

Leistungen 2026: Die Tabelle

LeistungPflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeld800 €/Monat990 €/Monat
Pflegesachleistung (Pflegedienst)bis 1.859 €/Monatbis 2.299 €/Monat
Entlastungsbetrag131 €/Monat131 €/Monat
Tages-/Nachtpflegebis 1.685 €/Monatbis 2.085 €/Monat
Verhinderungs- + Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag)bis 3.539 €/Jahrbis 3.539 €/Jahr
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €/Monat42 €/Monat
Wohnumfeldverbesserung (z. B. Badumbau)bis 4.180 €/Maßnahmebis 4.180 €/Maßnahme

2026 bleiben die Beträge auf dem Stand von 2025; die nächste Anpassung ist für 2028 geplant.

Pflegegeld, Sachleistung oder beides?

Pflegen Sie ausschließlich selbst, erhalten Sie das volle Pflegegeld. Kommt ein Pflegedienst dazu, wird kombiniert: Nutzt der Dienst z. B. 50 % des Sachleistungsbudgets, bleibt 50 % des Pflegegeldes. Tages- und Nachtpflege wird dabei nicht angerechnet – sie kommt on top. Gerade bei hohen Pflegegraden lohnt sich die Kombination, um die eigene Belastung zu senken.

Was Familien bei Pflegegrad 4 und 5 häufig liegen lassen

  1. Entlastungsbetrag (131 €/Monat): verfällt bei 70 % der Berechtigten – nutzbar für Alltagshilfen, Betreuung oder Tagespflege-Eigenanteile: Entlastungsbetrag richtig nutzen
  2. Verhinderungspflege: Ihre gesetzlich vorgesehene Auszeit – bis 3.539 €/Jahr gemeinsam mit Kurzzeitpflege: Verhinderungspflege richtig beantragen
  3. Rentenpunkte für Pflegepersonen: Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für Sie als Pflegeperson. Voraussetzung: mindestens 10 Stunden Pflege an 2 Tagen pro Woche, kein Vollzeitjob daneben.
  4. Pflegehilfsmittel-Pauschale (42 €/Monat): Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz – per Dauerverordnung monatlich frei Haus.

Höherstufung: von Pflegegrad 3 auf 4, von 4 auf 5

Verschlechtert sich der Zustand, stellen Sie einen Höherstufungsantrag – formlos bei der Pflegekasse. Dokumentieren Sie die Veränderung vorab 2–4 Wochen im Pflegetagebuch: Was geht nicht mehr selbstständig? Wie oft ist nachts Hilfe nötig? Diese Aufzeichnungen entscheiden die Begutachtung: MD-Begutachtung vorbereiten

Wird der Antrag abgelehnt oder zu niedrig eingestuft: Widerspruch innerhalb eines Monats. Rund 40 % der Erstbescheide fallen zu niedrig aus – und etwa die Hälfte der Widersprüche hat Erfolg. Der Widerspruchsgenerator hilft bei der Formulierung.

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Über die Autorin

Annika Joos ist Gründerin von PflegeGuide Pro und schreibt mit langjähriger Erfahrung aus der Pflegepraxis für pflegende Angehörige in Deutschland.

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ℹ️ Rechtlicher Hinweis: Die Informationen basieren auf der Rechtslage nach SGB XI, Stand Juni 2026. Leistungsbeträge und gesetzliche Grundlagen können sich durch Gesetzesreformen ändern. PflegeGuide Pro ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an eine qualifizierte Fachstelle.

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