Pflegegrad 1: Diese Leistungen stehen Ihnen 2026 zu

🌿 Kurz gesagt

Pflegegrad 1 bedeutet nicht „nichts“: 2026 stehen Ihnen Leistungen im Wert von über 2.000 Euro pro Jahr zu – plus einmalige Zuschüsse bis 4.180 Euro. Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 allerdings nicht. Wie Sie alle Ansprüche ausschöpfen und bei Verschlechterung höherstufen, lesen Sie hier.

Fachlich geprüft von Annika Joos, Pflegefachfrau (18+ Jahre Praxis, FQA-Qualitätsprüferin) · Stand: Juli 2026

„Pflegegrad 1 – da bekommt man doch nichts.” Dieser Satz ist einer der teuersten Irrtümer in der häuslichen Pflege. Zwar gibt es tatsächlich kein Pflegegeld, aber wer alle Ansprüche kennt und nutzt, erhält 2026 Leistungen im Wert von über 2.000 Euro pro Jahr – plus einmalige Zuschüsse bis 4.180 Euro. Hier der komplette Überblick.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 erhält, wer in der MD-Begutachtung 12,5 bis unter 27 Punkte erreicht – eine „geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit”. Typisch sind erste Einschränkungen bei Mobilität oder Haushalt, etwa nach einem Sturz oder zu Beginn einer Demenz. Wo Ihr Angehöriger steht, zeigt der Pflegegrad-Rechner.

Pflegegrad 1: Diese Leistungen gibt es 2026

LeistungBetrag 2026
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 € monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Badumbau)bis zu 4.180 € je Maßnahme
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)bis zu 40 € monatlich
Wohngruppenzuschlag (ambulant betreute Wohngruppe)224 € monatlich
Zuschuss bei vollstationärer Pflege131 € monatlich
Pflegeberatung & Pflegekurse für Angehörigekostenlos
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsansprüche der Versicherten 2026 (Stand: 11/2025)

Kein Anspruch besteht bei Pflegegrad 1 auf: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachtpflege. Der Entlastungsbetrag kann aber flexibel eingesetzt werden – auch für Angebote der Tagespflege oder Kurzzeitpflege.

So holen Sie das Maximum aus Pflegegrad 1

  • Entlastungsbetrag aktiv nutzen: 131 € monatlich (1.572 € im Jahr) für Haushaltshilfen, Betreuungsgruppen oder Alltagsbegleiter – nicht genutzte Beträge können ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. So funktioniert die Abrechnung.
  • Pflegehilfsmittel-Box bestellen: 42 € monatlich für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz – einmal beantragen, dauerhaft erhalten.
  • Wohnung anpassen: Bis zu 4.180 € Zuschuss für Haltegriffe, bodengleiche Dusche oder Rampen – gerade bei beginnender Pflegebedürftigkeit die beste Sturzprävention.
  • Hausnotruf prüfen: Die Pflegekasse bezuschusst bei Pflegegrad 1 einen Hausnotruf – fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach den Konditionen.

Verschlechtert sich der Zustand? Höherstufung nicht verpassen

Pflegegrad 1 ist oft nur eine Momentaufnahme. Nimmt der Unterstützungsbedarf zu, sollten Sie zeitnah eine Höherstufung auf Pflegegrad 2 beantragen – das bedeutet 347 € Pflegegeld monatlich und Zugang zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Wie das geht, lesen Sie in der Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Pflegegrad-Antrag; ein Pflegetagebuch liefert dem Gutachter die entscheidenden Belege. Bei Ablehnung unterstützt Sie der Widerspruchsgenerator.

💡 Behalten Sie den Überblick: Mit dem Pflegekostenrechner von PflegeGuide Pro sehen Sie alle Ansprüche auf einen Blick – und die kostenlose Notfallbox hält alle wichtigen Informationen für den Ernstfall bereit. Jetzt kostenlos starten.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Bekommt man bei Pflegegrad 1 Geld?

Pflegegeld gibt es nicht. Es stehen aber der Entlastungsbetrag (131 €/Monat), die Pflegehilfsmittel-Pauschale (42 €/Monat) und einmalige Zuschüsse wie der Wohnumfeld-Zuschuss (bis 4.180 €) zur Verfügung.

Kann man mit Pflegegrad 1 einen Treppenlift bezuschusst bekommen?

Ja – über die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € möglich.

Wie komme ich von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2?

Stellen Sie bei der Pflegekasse formlos einen Höherstufungsantrag. Der MD begutachtet erneut; ab 27 Punkten wird Pflegegrad 2 anerkannt. Dokumentieren Sie den gestiegenen Hilfebedarf vorab mindestens 7 Tage im Pflegetagebuch.

📋 Kostenloses Pflege-Notfall-Kit (PDF)

Die wichtigsten Checklisten für den Pflege-Notfall – zum Ausdrucken und Abheften. Ohne Anmeldung herunterladen.

Jetzt kostenlos herunterladen →

Über die Autorin

Annika Joos ist Gründerin von PflegeGuide Pro und schreibt mit langjähriger Erfahrung aus der Pflegepraxis für pflegende Angehörige in Deutschland.

Mehr über PflegeGuide Pro →

ℹ️ Rechtlicher Hinweis: Die Informationen basieren auf der Rechtslage nach SGB XI, Stand Juni 2026. Leistungsbeträge und gesetzliche Grundlagen können sich durch Gesetzesreformen ändern. PflegeGuide Pro ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an eine qualifizierte Fachstelle.

Ähnliche Beiträge

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert