Pflegegeld 2026: Tabelle, Anspruch und Antrag – einfach erklärt
🌿 Kurz gesagt: Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2 – zwischen 347 und 990 Euro monatlich, ausgezahlt an die pflegebedürftige Person. 2026 bleiben die Beträge unverändert. Wie Sie das Pflegegeld beantragen, mit anderen Leistungen kombinieren und welche Pflichten dazugehören, lesen Sie hier.
Fachlich geprüft von Annika Joos, Pflegefachfrau (18+ Jahre Praxis, FQA-Qualitätsprüferin) · Stand: Juli 2026
Was ist das Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegekasse (§ 37 SGB XI). Es wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn übernommen wird – also nicht durch einen Pflegedienst. Die pflegebedürftige Person erhält das Geld und kann es frei weitergeben, meist als Anerkennung an die Pflegeperson.
Pflegegeld 2026: Die Tabelle
| Pflegegrad | Pflegegeld/Monat | Alternativ: Pflegesachleistung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – (kein Anspruch) | – |
| Pflegegrad 2 | 347 € | bis 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | bis 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | bis 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | bis 2.299 € |
Für 2026 ist keine Erhöhung vorgesehen; die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 geplant. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld – wohl aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Mehr dazu: Pflegegrad 1: Diese Leistungen stehen Ihnen 2026 zu
Wer hat Anspruch?
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: mindestens Pflegegrad 2, Pflege zu Hause (nicht im Heim) und die Pflege ist durch eine private Pflegeperson sichergestellt. Wichtig: Das Pflegegeld beantragt die pflegebedürftige Person – nicht die pflegende.
So beantragen Sie das Pflegegeld – Schritt für Schritt
- Antrag bei der Pflegekasse stellen – formlos per Anruf oder Brief bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Ab Antragsdatum wird gezahlt, deshalb: nicht warten.
- Fragebogen ausfüllen – die Pflegekasse schickt Unterlagen zu.
- MD-Begutachtung vorbereiten – der Medizinische Dienst prüft den Pflegegrad. Ein geführtes Pflegetagebuch ist hier Ihr wichtigstes Beweismittel: MD-Begutachtung vorbereiten – so bekommen Sie den richtigen Pflegegrad
- Bescheid prüfen – rund 40 % der Erstanträge fallen zu niedrig aus. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen: Pflegegrad abgelehnt? So legen Sie Widerspruch ein
Pflegegeld kombinieren: die Kombinationsleistung
Übernimmt zusätzlich ein Pflegedienst einen Teil der Pflege, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt (Kombinationsleistung). Beispiel: Nutzt der Pflegedienst 60 % der Sachleistung, erhalten Sie noch 40 % des Pflegegeldes. Zusätzlich – ohne Anrechnung – gibt es den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und die Mittel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 €): Verhinderungspflege richtig beantragen
Diese Pflichten gehören dazu
Wer nur Pflegegeld (ohne Pflegedienst) bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI nachweisen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich. Wird der Termin versäumt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder streichen. Ein Terminplaner hilft, diese Fristen sicher einzuhalten.
Häufige Fehler, die Geld kosten
Zu spät beantragt (Zahlung beginnt erst ab Antrag), unvorbereitet in die MD-Begutachtung gegangen, Widerspruchsfrist verpasst, Beratungsbesuche vergessen, Entlastungsbetrag ungenutzt verfallen lassen – bei 70 % der Berechtigten bleibt er liegen.
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