Pflegegrad 4 und 5: Geld und Leistungen 2026 – alle Ansprüche im Überblick
🌿 Kurz gesagt: Bei Pflegegrad 4 stehen Ihnen 800 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistungen zu, bei Pflegegrad 5 sind es 990 Euro bzw. bis zu 2.299 Euro. Dazu kommen Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und weitere Leistungen, die viele Familien nicht abrufen. Der komplette Überblick.
Fachlich geprüft von Annika Joos, Pflegefachfrau (18+ Jahre Praxis, FQA-Qualitätsprüferin) · Stand: Juli 2026
Was bedeuten Pflegegrad 4 und 5?
Pflegegrad 4 steht für „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, Pflegegrad 5 zusätzlich für „besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. In der MD-Begutachtung entspricht das 70 bis unter 90 Punkten (PG 4) bzw. 90 bis 100 Punkten (PG 5). Wo Ihr Angehöriger steht, können Sie vorab einschätzen: zum Pflegegrad-Rechner
Leistungen 2026: Die Tabelle
| Leistung | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 800 €/Monat | 990 €/Monat |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | bis 1.859 €/Monat | bis 2.299 €/Monat |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat | 131 €/Monat |
| Tages-/Nachtpflege | bis 1.685 €/Monat | bis 2.085 €/Monat |
| Verhinderungs- + Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag) | bis 3.539 €/Jahr | bis 3.539 €/Jahr |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 €/Monat | 42 €/Monat |
| Wohnumfeldverbesserung (z. B. Badumbau) | bis 4.180 €/Maßnahme | bis 4.180 €/Maßnahme |
2026 bleiben die Beträge auf dem Stand von 2025; die nächste Anpassung ist für 2028 geplant.
Pflegegeld, Sachleistung oder beides?
Pflegen Sie ausschließlich selbst, erhalten Sie das volle Pflegegeld. Kommt ein Pflegedienst dazu, wird kombiniert: Nutzt der Dienst z. B. 50 % des Sachleistungsbudgets, bleibt 50 % des Pflegegeldes. Tages- und Nachtpflege wird dabei nicht angerechnet – sie kommt on top. Gerade bei hohen Pflegegraden lohnt sich die Kombination, um die eigene Belastung zu senken.
Was Familien bei Pflegegrad 4 und 5 häufig liegen lassen
- Entlastungsbetrag (131 €/Monat): verfällt bei 70 % der Berechtigten – nutzbar für Alltagshilfen, Betreuung oder Tagespflege-Eigenanteile: Entlastungsbetrag richtig nutzen
- Verhinderungspflege: Ihre gesetzlich vorgesehene Auszeit – bis 3.539 €/Jahr gemeinsam mit Kurzzeitpflege: Verhinderungspflege richtig beantragen
- Rentenpunkte für Pflegepersonen: Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für Sie als Pflegeperson. Voraussetzung: mindestens 10 Stunden Pflege an 2 Tagen pro Woche, kein Vollzeitjob daneben.
- Pflegehilfsmittel-Pauschale (42 €/Monat): Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz – per Dauerverordnung monatlich frei Haus.
Höherstufung: von Pflegegrad 3 auf 4, von 4 auf 5
Verschlechtert sich der Zustand, stellen Sie einen Höherstufungsantrag – formlos bei der Pflegekasse. Dokumentieren Sie die Veränderung vorab 2–4 Wochen im Pflegetagebuch: Was geht nicht mehr selbstständig? Wie oft ist nachts Hilfe nötig? Diese Aufzeichnungen entscheiden die Begutachtung: MD-Begutachtung vorbereiten
Wird der Antrag abgelehnt oder zu niedrig eingestuft: Widerspruch innerhalb eines Monats. Rund 40 % der Erstbescheide fallen zu niedrig aus – und etwa die Hälfte der Widersprüche hat Erfolg. Der Widerspruchsgenerator hilft bei der Formulierung.
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